Im Jahre 2019 betrug der Kapitalwert bestehender Lebensversicherungen in Deutschland über 969.000.000 Euro. Diese Statistik zeigt, wie beliebt die kapitalbildende Personenversicherung unter den Deutschen ist und wie viele Menschen sich und Ihre Hinterbliebenen auf diese Art absichern möchten. Die Lebensversicherung ist eine kapitalbildende Versicherung, die in verschiedenen, zuvor vertraglich vereinbarten Fällen inklusive Zinsen an den Versicherten oder andere Berechtigte ausgezahlt wird. In der Regel umfasst sie zum einen sichere Leistungen, die in jedem Fall erbracht werden und flexible Leistungen, die je nach Individualfall ausgezahlt werden können.
Als typische Personenversicherung sorgt die Lebensversicherung je nach Vertrag für verschiedene Szenarien des Versicherten vor:
- Berufsunfähigkeit im Rahmen einer Zusatzversicherung
- Eintritt einer Invalidität oder eines Pflegefalls
- Im Falle einer zuvor abgesicherten Krankheit
- Todesfall des Versicherten als Risikolebensversicherung oder Sterbegeldversicherung
- Erlebnisfall durch die versicherte Person
- Renteneintritt in einem zuvor bestimmten Alter
Sollte der versicherte Schaden oder ein bestimmter Zeitpunkt eintreten, hat der Versicherte beziehungsweise seine Angehörigen einen Anspruch auf die Auszahlung einer bestimmten Leistungssumme. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung wird je nach Art der Lebensversicherung nur ein Teil der bereits eingezahlten Beträge ausgeschüttet.
Das Ziel einer Lebensversicherung ist in der Regel die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen oder eine Kapitalbildung im Rahmen einer privaten Altersvorsorge. Dabei wird im Vorfeld eine bestimmte Leistungssumme vereinbart, die im Erlebnisfall an den Versicherten oder die Hinterbliebenen als wirtschaftliche Entschädigung ausgezahlt wird. Dabei ist es irrelevant, wie hoch der tatsächlich eingetretene wirtschaftliche Schaden ist – geleistet wird immer die zuvor vereinbarte Summe zuzüglich eventueller Zinsen.
Kündigung der Lebensversicherung – Darauf sollten Sie achten
Um möglichst viel Geld durch die Kündigung Ihrer Lebensversicherung einzusparen, müssen Sie den möglichst idealen Zeitpunkt abwarten. Dieser erschließt sich zum einen aus den jährlichen Versicherungsschreiben. Zum anderen ist es wichtig, eine bestimmte Zeitspanne abzuwarten, um keine steuerlichen Nachteile befürchten zu müssen.
Sollten Sie Ihre Lebensversicherung vor dem 60. Lebensjahr auflösen wird die Differenz, also der Gewinn, versteuert. Ebenso verhält es sich, wenn die Versicherung eine Laufzeit von weniger als 12 Jahren aufweist. Auch in diesem Fall sind mögliche Gewinne beim Finanzamt anzugeben und zu versteuern.
Tipp: Warten Sie entweder die 12-jährige Frist oder Ihr 60. Lebensjahr ab, um Steuern zu sparen. Ein versierter Versicherungsfachmann kann Ihnen auch in diesem Fall beratend zur Seite stehen.